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Die Voraussetzungen zur Prüfung Fitnessfachwirt IHK / Fitnessfachwirtin IHK in Mannheim Zulassungsvoraussetzungen der IHK: a) Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Fitnessbereich oder
b) ein Hochschulabschluss als Sportlehrer und zwei Jahre einschlägige Erfahrung im Fitnessbereich oder c) eine Ausbildung in einem verwaltenden Ausbildungsberuf und drei Jahre einschlägige Berufspraxis im Fitnessbereich oder d) eine Ausbildung als Physiotherapeut, Masseur, staatlich geprüften Gymnastiklehrer und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessbereich oder e) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Fitnessbereich. Bitte beachten Sie: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Sie können also evtl. fehlende Praxis auch parallel zur 70-wöchigen Weiterbildung erwerben.
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