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AZWV zertifiziert - Fitnessfachwirt IHK Mannheim |
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Die Aufstiegsfortbildung Fitnessfachwirt IHK / Fitnessfachwirtin IHK ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zertifiziert.
Fördermöglichkeiten
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert werden. Wir möchten hier beispielhaft folgende Fördermöglichkeiten nennen:
Steuerliche Förderung: Weiterbildungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Unterstützung durch den Arbeitgeber: umsatzsteuerneutral, kann als Betriebsausgaben abgesetzt werden
Arbeitsförderungsgesetz: Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann gefördert werden. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, “Meister-BaFöG”): Zuschuss von 30,5 % zu Maßnahme- und Prüfungskosten (zzgl. evt. Kinderbetreuungskosten), Rest als günstig verzinstes Darlehen.
Rückzahlungsbeginn bis zu 6 Jahre nach Maßnahmestart; Darlehensnachlass von 66 % bei Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren bei späterer Beschäftigung von mindestens 2 Personen
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Die Ämter finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/de/102.php
Sie können sich informieren auf der offiziellen Seite zum Meisterbafög: http://www.meister-bafoeg.info
Informationen und Bedingungen: http://www.meister-bafoeg.info/
Berufsförderungsdienst: für ehemalige Zeitsoldaten
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